Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEIMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der PRIME TIME fitness GmbH (Stand 11/2024)

1. Vertragsabschluss
1.1 Geltung der AGB/Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der PRIME TIME fitness GmbH (nachfolgend: PTF) im Zusammenhang mit der Nutzung der
Studiolinie „PRIME TIME fitness“, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. „Mitglied“ im Sinne dieser AGB sind jene Personen, die mit PTF eine
Mitgliedschaftsvereinbarung in Bezug auf die Nutzung eines oder mehrerer Fitnessstudios der Studiolinie „PRIME TIME fitness“ (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio)
abgeschlossen haben.
Mitgliedschaftsnutzer (nachfolgend: Nutzer) im Sinne dieser AGB sind jene Personen, die aufgrund der zwischen dem Mitglied und PTF geschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung
zur Benutzung eines oder mehrerer Studios berechtigt sind. Im Regelfall ist das Mitglied auch selbst der Nutzer.
Diejenigen Personen, die durch eine Mitgliedschaft bei den unter Ziff. 2.3 genannten Aggregatoren bei PTF zutrittsberechtigt sind, gelten sowohl als Mitglied als auch als Nutzer
im Sinne dieser AGB.
1.2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte des Mitglieds oder Nutzers sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft
auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch PTF in Textform möglich.
1.3 Nutzerarmband
Der Nutzer erhält vor der erstmaligen Benutzung eines Studios ein Nutzerarmband, das ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht.

2. Nutzung des Studios
2.1 Berechtigung zur Studionutzung
Durch den Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung ist der Nutzer, nach Maßgabe des Inhalts der Mitgliedschaftsvereinbarung dazu berechtigt, ein Studio oder mehrere Studios
während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
PTF ist dazu berechtigt, einzelne Studios pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu
sperren und dem Nutzer für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern; PTF wird die Zeit und Dauer der Sperrung 14 Tage vorab bekannt geben.
2.2 Umfang der nutzbaren Studios
Für die Mitgliedschaftsvereinbarungen und die Studios gilt eine Unterteilung in 5 unterschiedliche Kategorien. Diese lauten – in aufsteigender Reihenfolge von der niedrigsten bis
zur höchsten Kategorie – wie folgt: 1. „Home“, 2. „Silver“, 3. „Gold“, 4. „Gold Plus“, 5. „Diamond“.
Der Nutzer ist dazu berechtigt, sämtliche Studios zu nutzen, welche der Kategorie seiner Mitgliedschaft entsprechen. Zudem ist der Nutzer dazu berechtigt, sämtliche Studios zu
nutzen, welche einer niedrigeren Kategorie als derjenigen seiner Mitgliedschaft zugehörig sind.
Beispiele: Jede Mitgliedschaftsvereinbarung der Kategorie „Gold“ berechtigt den Nutzer zur Nutzung sämtlicher Studios der Kategorien „Gold“, „Silver“ und „Home“. Jede
Mitgliedschaftsvereinbarung der Kategorie „Home“ berechtigt den Nutzer ausschließlich zur Nutzung sämtlicher Studios der Kategorie „Home“.
Die Kategorien der Studios sind dem Internetauftritt von PTF unter https://primetime-fitness.de/ zu entnehmen. Zudem kann eine entsprechende Übersicht unter
https://primetime-fitness.de/wp-content/uploads/2024/10/clubkategorien-ptf-202410.pdf abgerufen werden.
Für Nutzer, die durch eine Mitgliedschaft bei den unter 2.3 genannten Aggregatoren bei PTF zutrittsberechtigt sind, ergibt sich der Umfang der nutzbaren Studios aus ihrer
Vereinbarung mit dem jeweiligen Aggregator.
2.3 Studionutzung mit Aggregatorenmitgliedschaft (EGYM Wellpass, Wellhub), Urban Sports Club und Hansefit)
Nutzer, die durch eine Mitgliedschaft bei einem der voran genannten Aggregatoren bei PTF zutrittsberechtigt sind, sind dazu verpflichtet die vereinbarte Anzahl der zulässigen
Eintritte pro Monat bei PTF einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung behält sich PTF vor, für jeden Monat, in welchem die vereinbarte Anzahl der zulässigen Eintritte überschritten wurde,
dem Nutzer einen Betrag in Höhe von 99,00€ in Rechnung zu stellen.
2.4 Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde.
2.5 Zutritt nur mit Nutzerarmband
Durch das Nutzerarmband erhält der Nutzer Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios. Ohne Mitnahme des Nutzerarmbands ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht
möglich.
2.6 Hausordnung
PTF ist berechtigt, eine für den Nutzer verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung
der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Personen.
2.7 Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung
nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3. Pflichten des Nutzers und des Mitglieds
3.1 Gebühr eines Ersatz-Nutzerarmbands
Für die Neuausstellung des Nutzerarmbands bei einem durch den Nutzer verschuldeten Verlust oder eine durch den Nutzer verschuldete Beschädigung wird ein Betrag in Höhe
von 5,00 € fällig.
3.2 Verbot der Weitergabe des Nutzerarmbands
Der Nutzer ist dazu verpflichtet, das ihm durch PTF ausgehändigte Nutzerarmband ausschließlich persönlich zu verwenden und keinem Dritten zu überlassen.
3.3 Identitätskontrolle
Um sicherzustellen, dass das Nutzerarmband nur vom Nutzer persönlich genutzt wird, stellt der Nutzer PTF ein Foto von sich zur Verfügung, welches von PTF gespeichert wird.
Der Fingerabdruck zur Identitätskontrolle wird nicht bei PTF, sondern nur auf dem Nutzerarmband selbst zum Abgleich gespeichert
3.4 Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist dazu verpflichtet, PTF bei Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit
dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von PTF (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm
zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
Der Nutzer, der nicht zugleich Mitglied ist, ist nicht dazu verpflichtet, PTF eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, er kann dies jedoch freiwillig tun. Stellt er PTF
eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung, so erklärt er sich hierdurch damit einverstanden, dass PTF mit ihm über diese E-Mail-Adresse kommuniziert.
3.5 Änderungen der persönlichen Daten
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., PTF unverzüglich mitzuteilen.
Hat der Nutzer, der nicht zugleich Mitglied ist, PTF freiwillig eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt, so hat er eine Änderung dieser E-Mail-Adresse ebenfalls unverzüglich
mitzuteilen.

4. Personal Training (nur für das Personal Training betreffende Verträge relevant)
4.1 Allgemeine Bedingungen zur Nutzung von Personal Training
Eine Vereinbarung mit PTF über Personal Training (nachfolgend PT) kann nur von einem Mitglied geschlossen werden.
Das PT wird als eigenständiger Zusatz zur Mitgliedschaft mit eigenen Laufzeiten und Konditionen vereinbart. Sollte das PT über die Laufzeit der Mitgliedschaft hinaus vereinbart
werden, verlängert sich diese um den entsprechenden Zeitraum. Die Beiträge für das PT, sowie die Laufzeit/ Verlängerung werden für das PT separat vereinbart.
PRIME TIME fitness GmbH | Jakob-Latscha-Str. 3, 60314 Frankfurt | Geschäftsführer Henrik Gockel
Amtsgericht Frankfurt a. M., HRB 88079

4.2 Personal Trainingstermine
Der Nutzer ist dazu verpflichtet die Termine für das PT mit PTF zu vereinbaren. Weitere Einzelheiten hierzu werden in der vertraglichen Vereinbarung über das Personal Training
festgelegt.
Wenn der Nutzer an 6 aufeinanderfolgenden vereinbarten PT-Terminen ohne Absage nicht zu seinem Training erscheint, behält sich PTF das Recht vor, den nächsten durch den
Nutzer mit PTF vereinbarten Termin an einen anderen Nutzer zu vergeben.
4.3 25-Minuten-PT
Das 25-Minuten-PT beinhaltet lediglich das zielspezifische Training. Für das Aufwärmen vor dem Training ist der Nutzer selbst zuständig und versichert, dies vor jedem Training
durchzuführen.

5. Beiträge
5.1. Fälligkeit der Beiträge
5.1.1 Ist in dem zwischen dem Mitglied und PTF abgeschlossenen Vertrag die Zahlung einmaliger Beträge durch das Mitglied vereinbart (z.B. für Startpaket oder
Servicepauschale), so werden diese Beträge mit Vertragsabschluss unmittelbar zur Zahlung fällig.
5.1.2 Ist in dem zwischen dem Mitglied und PTF abgeschlossenen Vertrag die Zahlung monatlicher Beträge durch das Mitglied vereinbart (z.B. Mitgliedsbeitrag), so werden
diese Beträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit in dem jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart
ist. Der Betrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird mit Vertragsabschluss unmittelbar zur Zahlung fällig.
5.1.3 Ist in dem zwischen dem Mitglied und PTF abgeschlossenen Vertrag eine halbjährlich zu entrichtende Servicepauschale vereinbart, so wird diese erstmals mit
Vertragsabschluss unmittelbar zur Zahlung fällig und sodann jeweils am ersten Monatsersten nach Ablauf 6 weiterer Vertragsmonate. Dies gilt jeweils, soweit in dem jeweiligen
Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
5.2 SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Das Mitglied wird PTF hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils
erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Das Mitglied kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, von
seinem Kreditinstitut die Rückbuchung des belasteten Betrags verlangen.
5.3 Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält PTF sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft
verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und
Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

6. Vertragslaufzeit / Kündigung
6.1 Erstlaufzeit / Verlängerung
Die Angaben zur Laufzeit bzw. Erstlaufzeit und zu Verlängerungen eines mit PTF geschlossenen Vertrages befinden sich im jeweiligen Vertragstext. Sollten sich im Vertragstext
keine entsprechenden Angaben befinden und sollte der Vertrag keine einmalige Leistung zum Gegenstand haben, so gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und
kann seitens des Mitglieds jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
6.2 Erklärung der Kündigung
Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären. Jede Erklärung kann über das Kontaktformular auf der Website; per Brief an
die jeweilige Clubanschrift oder an PRIME TIME fitness GmbH, Jakob-Latscha-Str. 3, 60314 Frankfurt oder per E-Mail an member@primetime-fitness.de erfolgen. Für die Einhaltung
der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Haftung von PTF
7.1 Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von PTF ist, vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen, auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, sowie die
schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen
und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung
von PTF auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.
7.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von PTF.

8. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
PTF ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
teilzunehmen