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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Verträge der Gockel Management AG (nachfolgend: GM) mit ihren Nutzern
der Studiolinie „PRIME TIME fitness HOME“, soweit im Einzelfall nichts
anderes vereinbart wurde. Nutzer sind jene Personen, die aufgrund eines
mit GM abgeschlossenen Nutzervertrages zur Benutzung eines oder
mehrerer von GM betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder
einzeln Studio nach Massgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt
„Nutzervertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
1.3 Vertragsschluss
Der Vertrag über die Nutzerschaft kommt im Studio durch Unterschrift des
Nutzers zustande. Der Vertragsschluss kann auch online erfolgen.
1.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
1.5 Besonderheiten für Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein
Nutzervertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen
werden.

2. NUTZUNG DES STUDIOS
2.1 Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält der Nutzer, nach Massgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt, Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. GM ist berechtigt, einzelne Studios pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Nutzer für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern; GM wird die Zeit und Dauer der Sperrung 14 Tage vorab bekannt geben.
2.2 Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Zutritt nur mit Nutzerberechtigung
Durch das Nutzerarmband / den QR-Code erhält der Nutzer Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Der Zutritt zum Studio wird nur mit aktiver Mitgliedschaft gewährt.
2.4 Hausordnung
GM ist berechtigt, eine für den Nutzer verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Nutzer.
2.5 Weisungsberechtigung
Das anwesende GM-Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3. PFLICHTEN DES NUTZERS
3.1 Gebühr eines Ersatz-Nutzerarmbands
Für die Neuausstellung des Nutzerarmbands bei einem durch den Nutzer verschuldeten Verlust oder eine durch den Nutzer verschuldete Beschädigung wird ein Betrag in Höhe von CHF 10,- fällig.
3.2 Verbot der Weitergabe des Nutzerarmbands
Die Nutzerschaft bei GM ist persönlich und kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung von GM übertragen werden. Der Nutzer ist daher verpflichtet, das Nutzerarmband ausschliesslich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
3.3 Identitätskontrolle
Um sicherzustellen, dass das Nutzerarmband nur vom Nutzer persönlich genutzt wird, stellt der Nutzer GM ein Foto von sich zur Verfügung, welches von GM gespeichert wird. Der Fingerabdruck zur Identitätskontrolle wird nicht bei GM, sondern nur auf dem Nutzerarmband selbst zum Abgleich gespeichert.
3.4 Änderungen der Nutzerdaten
Der Nutzer hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., GM unverzüglich mitzuteilen.

4. HAFTUNG
4.1. Die Inanspruchnahme der Angebote der GM, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräten, erfolgt auf
eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens der Betreiberin
wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für direkte und in-
direkte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
4.2. GM haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Mitgliederausweis etc.
4.3. Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat der Betreiberin die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

5. PERSONAL TRAINING (nur für Personal Training Module relevant)

5.1 Zusatzvereinbarung
Eine Nutzerschaft bei GM ist Voraussetzung für das Personal Training (nachfolgend PT). Das PT wird als separater Zusatz mit eigenen Laufzeiten und Konditionen zur Nutzerschaft vereinbart. Sollte das PT über die Laufzeit der Nutzerschaft hinaus vereinbart werden, verlängert sich diese um den entsprechenden Zeitraum. Die Beiträge für das PT, sowie die Laufzeit/ Verlängerung werden für das PT separat vereinbart.
5.2. Personal Trainingstermine
Der Nutzer ist dazu verpflichtet die Termine für das PT zu vereinbaren. Der Monatsbeitrag ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn keine Termine vereinbart werden. GM gewährleistet PT, das nicht zwingend immer bei dem gleichen Trainer stattfindet. Die Termine müssen innerhalb der Laufzeit des entsprechenden Zusatzmoduls in Anspruch genommen werden. Werden keine Termine vereinbart, verfallen diese ersatzlos.
5.3. Terminabsagen
Terminabsagen müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem Start des PT- Termins erfolgen. Spätere Terminabsagen, sowie Verspätungen von mehr als 15 Minuten, lassen die PT-Einheit verfallen. Wenn der Nutzer an 3 aufeinanderfolgenden Terminen ohne Absage nicht erscheint, behält sich GM das Recht vor, die darüber hinaus vereinbarten Termine zu stornieren. Sollte es zu einer Terminabsage seitens GM kommen, so kann dieser Termin unabhängig der oben genannten Regeln nachgeholt werden.
5.4. 25-Minuten-PT
Das 25-Minuten-PT beinhaltet lediglich das zielspezifische Training, Für das Aufwärmen vor dem Training ist der Nutzer selbst zuständig und versichert hiermit dies vor jedem Training durchzuführen.

 

6. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
6.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt mit
dem Abschluss durch das Mitglied in Kraft.
6.2. Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich automatisch um die
gleiche Vertragsdauer gemäss der aktuellen Preisübersicht inkl.
den AGB. Der Mitgliedschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Ende der Vertragsdauer
schriftlich per Brief / E-Mail gekündigt werden. Nach dem Verstreichen der Kündigungsfrist eingereichte Vertragsunterbrüche
oder Ruhezeiten wirken sich nicht rückwirkend auf die Kündigungsfrist aus. 6.3. Unterjährige Mitgliedschaftsverträge mit einer Laufzeit von
weniger als 12 Monaten laufen ohne Kündigung nach der Vertragsdauer automatisch aus. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen.

7. ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
7.1. Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht. Die Gebühren für das Chiparmband sowie
die Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig und
vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen. Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung.
7.2. Der Rechnungsversand erfolgt ausschliesslich per E-Mail.
7.3. Vorauszahlung: Der Mitgliedschaftsbeitrag mit Einmalzahlung ist
bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor
Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen.
7.4. Monatsbeitrag: Bei einem Mitgliedschaftsvertrag mit monatlicher Beitragszahlung ist der Mitgliedschaftsbeitrag jeweils vor Beginn
jedes Intervalls zu bezahlen.
7.5. Bezahlt das Mitglied die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, gerät es umgehend und ohne Mahnung in Verzug. GM ist berechtigt ab Verzugseintritt eine Gebühr je Mahnung sowie Verzugszinsen von 5 % zu erheben. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden
die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit zur Zahlung fällig.
7.6. GM behält sich im Falle eines Zahlungsverzuges explizit das Recht vor, dem säumigen Mitglied den Zutritt in das jeweilige Studio zu verweigern das Chiparmband bis zur Begleichung sämtlicher offener und fälliger Forderungen zu sperren
bzw. das Vertragsverhältnis wegen Zahlungsverzugs mit sofortiger Wirkung zu kündigen sowie die damit anfallenden Kosten
dem Mitglied in Rechnung zu stellen.