eine Ruhezeit vereinbart.
Während der Ruhezeit ruhen alle gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Ausgeschlossen von dieser Vereinbarung ist die jährlich oder halbjährlich anfallende Servicepauschale.
Das Mitglied ist damit einverstanden, dass sich das mögliche ordentliche Vertragsende entsprechend der gewährten Ruhezeit zeitlich nach hinten verschiebt.