eine Bonuszeit vereinbart.
Während der Bonuszeit ruht die Zahlungspflicht des Mitglieds. Das Trainingsangebot kann während dieser Zeit weiterhin genutzt werden. Ausgeschlossen von dieser Vereinbarung ist die jährlich oder halbjährliche anfallende Servicepauschale. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass sich das mögliche ordentliche Vertragsende entsprechend der gewährten Bonuszeit zeitlich nach hinten verschiebt.